Externer Abfallbeauftragter: für Unternehmen aller Branchen
Abfallbeauftragter.GmbH
Wir übernehmen Ihre gesetzlichen Pflichten nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallbeauftragtenverordnung. Rechtssicher, deutschlandweit und transparent kalkuliert.
- 250+ betreute Unternehmen
- 100% rechtssicher
- Bundesweit verfügbar
Unsere Vorteile
Mehr als 30 jahre Erfahrung
Digitale Austauschplattform
Deutschlandweite Betreuung
Transparente Pauschalpreise
Unschlagbares Expertenteam
Spezialisiert auf eine Aufgabe: Abfallrecht
Das Abfallrecht in Deutschland ist eine Daueraufgabe. Kreislaufwirtschaftsgesetz, Abfallbeauftragtenverordnung, Gewerbeabfallverordnung, Abfallverzeichnis-Verordnung, Nachweisverordnung – wer den Überblick behalten muss, kommt im Tagesgeschäft schnell an seine Grenzen. Genau hier setzen wir an.
Wir von der abfallbeauftragter.gmbh sind ein Team aus zehn bestellten Abfallbeauftragten mit jeweils mindestens zehn Jahren Berufserfahrung im Abfallrecht. Mehr als 250 Unternehmen aus Industrie, Bauwirtschaft, Handwerk, Logistik, Lebensmittelproduktion und dem Gesundheitswesen vertrauen auf unsere Betreuung. Wir machen nichts anderes als Abfallrecht. Genau deshalb wissen wir, worauf es ankommt.
Die Bestellung eines Abfallbeauftragten ist für viele Unternehmen Pflicht. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert nach § 69 KrWG Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Was viele unterschätzen: Auch das Organisationsverschulden des Geschäftsführers wird in solchen Fällen regelmäßig geprüft. Wir nehmen Ihnen dieses Risiko ab. Sie erfüllen die gesetzliche Pflicht, ohne intern Personal aufbauen oder schulen zu müssen.
Wann ist ein Abfallbeauftragter Pflicht?
Die Pflicht zur Bestellung eines Abfallbeauftragten ergibt sich aus § 59 KrWG in Verbindung mit § 2 AbfBeauftrV. Betroffen sind nicht nur Großbetriebe. Auch mittelständische Unternehmen geraten häufig in die Bestellpflicht, ohne es zu wissen. Die wichtigsten Konstellationen:
Konstellation | Schwellenwert |
Genehmigungsbedürftige Anlage nach 4. BImSchV mit gefährlichen Abfällen | ab 100 t pro Jahr |
Genehmigungsbedürftige Anlage mit nicht gefährlichen Abfällen | ab 2.000 t pro Jahr |
Krankenhäuser und Einrichtungen des Gesundheitswesens | ab 2 t gefährliche Abfälle pro Jahr |
Hersteller / Vertreiber mit Verpackungsrücknahme | ab 100 t Verkaufs- und Umverpackungen pro Jahr |
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten | Pflicht bei Rücknahme nach § 19 ElektroG |
Behördliche Einzelanordnung | im Einzelfall durch zuständige Behörde |
Schon ein einziger gefährlicher Abfallstrom kann ausreichen, um in die Pflicht zu rutschen. Wer regelmäßig Lösemittel, Säuren, Lacke, Bauschutt mit asbesthaltigen Bestandteilen oder ölverschmutzte Putzlappen entsorgt, sollte den eigenen Status prüfen. Auch die zuständige Behörde kann im Einzelfall die Bestellung anordnen, etwa wenn besondere Gefährdungslagen vorliegen oder die bisherige Abfallwirtschaft nicht den Anforderungen genügt.
Eine ausführliche Übersicht der Pflichtfälle, der Berechnungsgrundlagen und der häufigsten Sonderfälle finden Sie in unserem Beitrag Wann ist ein Abfallbeauftragter Pflicht?. Wenn Sie sich unsicher sind: Wir prüfen das im Erstgespräch kostenfrei für Sie.
Unsere Leistungen für Sie
Wir decken die drei Bereiche ab, die im Abfallrecht für Unternehmen am häufigsten relevant sind. Alle drei Leistungen lassen sich einzeln oder kombiniert beauftragen, je nachdem, wo bei Ihnen der Schuh drückt.
Externer Abfallbeauftragter
Wir übernehmen die laufende Bestellung als externer Abfallbeauftragter für Ihr Unternehmen. Dazu gehören die Stoffstromanalyse, die Überwachung Ihrer Entsorgungswege, die Kontrolle der Entsorgungsfachbetriebe sowie der gesetzlich vorgeschriebene Jahresbericht. Sie haben einen festen Ansprechpartner und planbare Pauschalpreise.
Abfallbeauftragter für Baustellen
Bauprojekte ticken anders. Andere Stoffströme, andere Geschwindigkeiten, andere rechtliche Anforderungen. Als Abfallbeauftragte für Baustellen erstellen wir standortbezogene Entsorgungskonzepte, begleiten Sie bei der Asbestproblematik und sorgen für eine reibungslose Abwicklung von der Erdaushubphase bis zur Schlüsselübergabe.
[Button: Mehr erfahren → /abfallbeauftragter-fuer-baustellen/]
Schulung Abfallmanagement
Fehler in der Abfalltrennung entstehen meist nicht aus bösem Willen, sondern aus Unkenntnis. Unsere Schulung im Abfallmanagement bringt Ihre Mitarbeiter auf den aktuellen Stand: Abfallschlüssel, Trennregeln, Dokumentation, Notfallverhalten. Wahlweise inhouse vor Ort oder als Online-Live-Schulung.
Warum ein externer Abfallbeauftragter die bessere Wahl ist
Viele Unternehmen überlegen zunächst, einen eigenen Mitarbeiter zum Abfallbeauftragten zu bestellen. Auf den ersten Blick wirkt das günstiger. In der Praxis sieht das oft anders aus. Sechs Argumente für die externe Lösung:
- Sofort handlungsfähig. Wir bringen Fachkunde und Berufserfahrung mit. Sie müssen niemanden aufwendig schulen oder auf den nächsten freien Lehrgangsplatz warten.
- Neutraler Blick auf Ihre Stoffströme. Interne Mitarbeiter leiden oft unter Betriebsblindheit. Wir sehen Schwachstellen, ineffiziente Trennsysteme und überteuerte Entsorgungsverträge meist innerhalb der ersten Begehung.
- Keine Lohnnebenkosten, keine Krankheitsausfälle. Sie zahlen einen festen Pauschalpreis. Urlaub, Krankheit oder Wechsel des Mitarbeiters sind unser Problem, nicht Ihres.
- Pflicht-Fortbildung erfüllt. Nach § 9 AbfBeauftrV muss ein Abfallbeauftragter alle zwei Jahre an einem behördlich anerkannten Lehrgang teilnehmen. Diese Pflicht decken wir ab. Sie haben damit nichts zu tun.
- Bußgeldschutz. Bei fehlender oder unsachgemäßer Bestellung drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro nach § 69 KrWG. Wir sorgen dafür, dass diese Pflicht sauber erfüllt ist.
- Branchenübergreifende Erfahrung. Aus mehr als 250 Unternehmen kennen wir die Stolperfallen aus Industrie, Bau, Handwerk, Logistik und Pflege. Davon profitieren Sie konkret.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Vom ersten Kontakt bis zur laufenden Betreuung sind es vier Schritte. Klar geregelt, ohne überraschende Zwischenrechnungen.
1. Anfrage stellen
Sie schildern uns kurz Ihre Situation, telefonisch, per E-Mail oder über unser Anfrageformular. Wir melden uns spätestens innerhalb von 24 Stunden zurück.
2. Erstgespräch und Standortanalyse
In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Pflichtlage, schauen uns die Abfallströme an und identifizieren mögliche Optimierungen. Auf dieser Basis bekommen Sie ein verbindliches Festpreis-Angebot.
3. Schriftliche Bestellung
Sobald Sie zusagen, erstellen wir die Bestellung nach § 59 KrWG. Sie unterzeichnen, wir erbringen den Fachkundenachweis. Die zuständige Behörde wird formgerecht informiert.
4. Laufende Betreuung
Ab diesem Zeitpunkt sind wir Ihr Abfallbeauftragter. Wir kommen zu den vereinbarten Begehungen vor Ort, schulen bei Bedarf Ihr Personal, beraten bei Investitionsentscheidungen und liefern den vorgeschriebenen Jahresbericht. Zwischen den Begehungen erreichen Sie uns über unsere digitale Austauschplattform.
Branchen, in denen wir bestellt sind
Abfallrecht trifft jede Branche unterschiedlich. Ein Metallverarbeiter hat andere Themen als eine Großbäckerei, ein Krankenhaus andere Sonderpflichten als ein Handwerksbetrieb. Wir kennen die Unterschiede aus der Praxis.
- Metall- und Kunststoffverarbeitung
- Chemische Industrie und Pharma
- Bauwirtschaft, Sanierung und Handwerk
- Lebensmittelproduktion und Großküchen
- Logistik, Spedition und Lager
- Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Labore
- Entsorgungsfachbetriebe und Recycling
- Elektronikfertigung und Batteriehersteller
Auch wenn Ihre Branche nicht dabeisteht: Sprechen Sie uns an. In den allermeisten Fällen lässt sich aus den genannten Branchen direkt auf Ihren Fall übertragen, was Sie konkret brauchen.
Was sich 2026 im Abfallrecht ändert
2026 ist im Abfallrecht ein Bewegungsjahr. Drei Entwicklungen sollten Sie als Verantwortlicher auf dem Schirm haben:
Drei zentrale Änderungen 2026 Novelle der Gewerbeabfallverordnung. Voraussichtlich zum 1. Juli 2026 tritt eine umfassende Reform der GewAbfV in Kraft. Erwartet werden eine Kennzeichnungspflicht für Abfallbehälter, verschärfte Dokumentationspflichten und eine Streichung der bisherigen 90-Prozent-Ausnahmeregel bei der Vorbehandlung. Über 50 neue Abfallschlüssel ab 9. November 2026. Die novellierte Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) führt aufgrund der EU-Batterieverordnung mehr als 50 zusätzliche Abfallschlüssel speziell für Akku- und Batterieabfälle ein. Wer Geräte mit Batterien verwendet, muss seine Trennsysteme anpassen. Strengere Dokumentation und mehr Kontrollen. Mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und einer Mindestbesichtigungsquote der Aufsichtsbehörden steigen sowohl die Anforderungen an die interne Dokumentation als auch die Wahrscheinlichkeit von Vor-Ort-Kontrollen. |
Mehr zu den Auswirkungen lesen Sie in unseren Fachbeiträgen zur Gewerbeabfallverordnung 2026, zur AVV-Novelle und zur EU-Batterieverordnung.
In ganz Deutschland für Sie da
Vor Ort, wenn nötig. Digital, wenn sinnvoll.
Bestimmte Aufgaben erfordern persönliche Anwesenheit: die jährliche Begehung, die Aufnahme neuer Abfallströme, die Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Hier kommen wir zu Ihnen, egal an welchem Standort. Andere Themen lassen sich effizienter digital lösen, etwa kurze Rückfragen, das Hochladen von Entsorgungsnachweisen oder der Austausch zu Ad-hoc-Fragen. Dafür stellen wir Ihnen unsere digitale Austauschplattform zur Verfügung.
Im Einsatz unter anderem in
Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Leipzig, Dortmund, Essen, Bremen, Hannover, Nürnberg, Mannheim, Wolfsburg sowie zahlreichen weiteren Standorten in Stadt und Land.
Auch wenn Ihr Betrieb nicht in einem Ballungsraum liegt: Wir betreuen unsere Mandanten unabhängig vom Standort. Anreisepauschalen sind in unseren Festpreisen enthalten und werden Ihnen nicht zusätzlich berechnet.
Abfallbeauftragter.GmbH
Unternehmer empfehlen uns
Stöbern Sie durch unsere Google Bewertungen. Als Arbeitsschutz Dienstleister sind wir im B2B zuhause und sichern Ihr Unternehmen nachhaltig ab.
Häufige Fragen zum externen Abfallbeauftragten
Was macht ein externer Abfallbeauftragter?
Ein externer Abfallbeauftragter übernimmt die gesetzlichen Aufgaben nach § 60 KrWG für Ihr Unternehmen: Er überwacht den Weg der Abfälle von der Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung, kontrolliert die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften, berät die Geschäftsleitung, schult Ihre Mitarbeiter und erstellt jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und geplanten Maßnahmen.
Wann ist ein Abfallbeauftragter Pflicht?
Die Pflicht ergibt sich aus § 59 KrWG in Verbindung mit § 2 AbfBeauftrV. Betroffen sind unter anderem genehmigungsbedürftige Anlagen mit mehr als 100 Tonnen gefährlichen oder mehr als 2.000 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen pro Jahr, Krankenhäuser ab 2 Tonnen gefährlichen Abfällen pro Jahr sowie Hersteller mit relevanter Verpackungsrücknahme. Wir prüfen kostenlos für Sie, ob die Pflicht in Ihrem Fall greift.
Was kostet ein externer Abfallbeauftragter?
Bei uns starten die Pauschalpreise für die laufende Betreuung als externer Abfallbeauftragter ab 85 Euro pro Monat. Die genaue Höhe hängt von der Anzahl der Standorte, dem Abfallaufkommen und dem benötigten Begehungsumfang ab. Sie erhalten von uns ein verbindliches Festpreis-Angebot ohne versteckte Zusatzkosten.
Welche Qualifikation muss ein Abfallbeauftragter haben?
Nach § 9 AbfBeauftrV braucht ein Abfallbeauftragter eine einschlägige Ausbildung, Berufserfahrung sowie die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Grundlehrgang. Zusätzlich besteht eine Fortbildungspflicht alle zwei Jahre. Unsere zehn Abfallbeauftragten erfüllen diese Voraussetzungen mit jeweils mindestens zehn Jahren Berufserfahrung im Abfallrecht.
Welches Bußgeld droht bei fehlender Bestellung?
Wer als Verpflichteter keinen Abfallbeauftragten bestellt, riskiert nach § 69 KrWG ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro. Hinzu kommen mögliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen, wenn aus der unterlassenen Bestellung ein Umweltschaden resultiert. Auch bei nur fahrlässig unterlassener Bestellung kann gegen den Geschäftsführer persönlich vorgegangen werden.
Können wir einen externen Abfallbeauftragten auch freiwillig bestellen?
Ja. Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, ist die freiwillige Bestellung in vielen Fällen sinnvoll, etwa um Stoffströme zu optimieren, Entsorgungskosten zu senken oder bei künftigen Verschärfungen vorbereitet zu sein. Die Bestellung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und der zuständigen Behörde mitgeteilt werden.
Wie wechseln wir von einem internen zu einem externen Abfallbeauftragten?
Der Wechsel ist unkompliziert: Sie heben die bisherige Bestellung schriftlich auf und bestellen anschließend uns als externen Abfallbeauftragten. Wir übernehmen die laufenden Aufgaben, sichten die bestehende Dokumentation und sorgen für die nahtlose Fortführung. Die zuständige Behörde wird über den Wechsel informiert.
Erhalten Sie jetzt Ihr kostenloses Angebot
Sie suchen einen externen Abfallbeauftragten oder möchten zunächst nur prüfen, ob die Bestellpflicht für Sie greift? Schreiben Sie uns. Wir antworten innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einschätzung und vereinbaren bei Bedarf ein unverbindliches Erstgespräch.
Abfallbeauftragter.GmbH
Bösingfelder Str. 11
32689 kalletal
Angebot kostenlos anfragen
Heute bereits 16 Angebote angefragt und versendet.