Erfahrener Abfallbeauftragter für Ihr Unternehmen

Abfallbeauftragter.GmbH

Wir übernehmen Ihre Bestellpflicht nach Kreislaufwirtschaftsgesetz und Abfallbeauftragtenverordnung. Mit zehn bestellten Abfallbeauftragten, mehr als 250 betreuten Unternehmen und transparenten Pauschalpreisen ab 85 Euro pro Monat.

Abfallbeauftragter

Was ein externer Abfallbeauftragter konkret leistet

Der Aufgabenkatalog eines Abfallbeauftragten ist in § 60 Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt. Auf dem Papier klingt das abstrakt. In der Praxis sind es sieben konkrete Aufgaben, die wir für Sie übernehmen:

Aufgabe nach § 60 KrWG

Was das in der Praxis bedeutet

Überwachung der Entsorgungswege

Wir verfolgen jeden Abfallstrom von der Entstehung bis zur Verwertung oder Beseitigung. Dazu gehören Wiegescheine, Übernahmescheine und die Kontrolle der beauftragten Entsorgungsfachbetriebe.

Kontrolle der gesetzlichen Vorschriften

Wir prüfen, ob die abfallrechtlichen Pflichten in Ihrem Betrieb eingehalten werden – von der korrekten AVV-Klassifizierung bis zur ordnungsgemäßen Lagerung gefährlicher Abfälle.

Beratung der Geschäftsleitung

Vor Investitionsentscheidungen, vor der Einführung neuer Verfahren oder bei Verschärfungen der Rechtslage geben wir eine schriftliche Stellungnahme ab. Genau wie es § 60 Abs. 1 KrWG vorsieht.

Aufklärung der Mitarbeiter

Wir informieren Ihre Belegschaft über schädliche Umweltauswirkungen, korrekte Trennung und den richtigen Umgang mit gefährlichen Abfällen. Das geht über die reine Pflichtinformation hinaus.

Hinwirken auf umweltfreundliche Verfahren

Wo möglich, schlagen wir abfallarme Alternativen vor: andere Verpackungen, andere Reinigungsmittel, andere Beschaffungsentscheidungen. Wir entscheiden nichts, aber wir zeigen Optionen auf.

Schriftlicher Jahresbericht

Einmal pro Jahr legen wir Ihnen einen Bericht vor, der die getroffenen und geplanten Maßnahmen dokumentiert. Dieser Bericht hat im Streitfall Beweiskraft und schützt Sie als Geschäftsführer.

Stoffstromanalyse und Optimierung

Wir schauen uns Ihre Abfallströme nicht nur an, wir hinterfragen sie. In den meisten Betrieben finden sich Optimierungen, die Entsorgungskosten senken oder die Recyclingquote anheben.

Was Sie als Geschäftsführer oder QHSE-Verantwortlicher davon spüren: Sie haben einen festen Ansprechpartner, der sich kümmert. Wir kommen zu den vereinbarten Begehungen, halten Ihre Dokumentation aktuell und melden uns, wenn etwas geändert werden muss. Den Rest des Jahres haben Sie Ruhe.

Brauchen Sie überhaupt einen Abfallbeauftragten?

Bevor wir über Bestellung und Vertrag reden, sollte feststehen: Greift die Pflicht in Ihrem Fall? Die Antwort liefert § 59 KrWG in Verbindung mit § 2 AbfBeauftrV. Die wichtigsten Konstellationen im Überblick:

Wer ist betroffen?

Schwellenwert / Voraussetzung

Genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV

ab 100 t gefährliche oder ab 2.000 t nicht gefährliche Abfälle pro Jahr

Krankenhäuser

ab 2 t gefährlicher Abfälle pro Jahr

Hersteller mit Verpackungsrücknahme nach VerpackG

ab 100 t Verkaufs- und Umverpackungen pro Jahr

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten

bei Rücknahme nach § 19 ElektroG

Betreiber von Deponien und Sortieranlagen

grundsätzlich pflichtig

Behördliche Einzelanordnung

im Einzelfall durch zuständige Aufsichtsbehörde

Was die Tabelle nicht zeigt: Die Schwellenwerte beziehen sich auf das Kalenderjahr und auf den jeweiligen Standort. Wer mehrere Anlagen betreibt, muss die Mengen pro Anlage betrachten, nicht summieren. Wer in einem Jahr unter dem Schwellenwert liegt und im nächsten darüber, fällt sofort in die Pflicht. Eine rückwirkende Bestellung ist nicht zulässig.

Eine ausführliche Erläuterung der Schwellenwerte, der Berechnungsgrundlagen und der häufigsten Sonderfälle finden Sie in unserem Beitrag Wann ist ein Abfallbeauftragter Pflicht?. Sind Sie sich unsicher: Wir prüfen Ihren Fall im Erstgespräch kostenlos.

Was kostet ein externer Abfallbeauftragter?

Unsere Pauschalpreise starten bei 85 Euro pro Monat. In dieser Pauschale sind enthalten: die Bestellung als Abfallbeauftragter, die jährliche Standortbegehung, die Kontrolle Ihrer Entsorgungswege, die Beratung Ihrer Geschäftsleitung, der schriftliche Jahresbericht sowie die digitale Erreichbarkeit für Rückfragen.

Was den Endpreis beeinflusst, sind drei Faktoren:

  • Anzahl der Standorte. Ein Einzelstandort ist günstiger zu betreuen als ein Verbund mit fünf Werken in drei Bundesländern.
  • Art und Menge der Abfälle. Reine Büroabfälle erfordern weniger Aufwand als gefährliche Abfälle aus der Galvanik oder asbesthaltige Bauabfälle.
  • Eine jährliche Begehung ist Standard. Bei komplexen Standorten oder behördlichen Auflagen können auch zwei oder vier Begehungen pro Jahr sinnvoll sein.

Anreisepauschalen sind in unseren Preisen enthalten. Egal, ob Ihr Standort in München, Bremen oder im ländlichen Sauerland liegt. Sie zahlen den vereinbarten Pauschalpreis und keine Reisekosten obendrauf.

Was Sie sich gegenüber einer internen Bestellung sparen

Ein Rechenbeispiel macht den Unterschied deutlich. Angenommen, Sie wollen einen Mitarbeiter aus Ihrem Bestand zum Abfallbeauftragten bestellen. Was muss der Mitarbeiter mitbringen, was kostet das, und welche laufenden Verpflichtungen entstehen?

Position

Interner Abfallbeauftragter

Externer Abfallbeauftragter

Lehrgang nach § 9 AbfBeauftrV

ca. 1.500 € einmalig

entfällt für Sie

Pflicht-Fortbildung alle 2 Jahre

ca. 800 € pro Fortbildung

entfällt für Sie

Personalkosten anteilig (1 Tag pro Woche)

ca. 12.000 bis 18.000 € pro Jahr

entfällt

Sonderkündigungsschutz

greift nach Bestellung

entfällt

Krankheits- und Urlaubsausfall

Risiko liegt bei Ihnen

Vertretung durch unser Team

Externe Pauschale

entfällt

ab 85 € pro Monat

Geschätzte Gesamtkosten Jahr 1

ca. 14.000 bis 20.000 €

ab 1.020 €

 

Die Zahlen sind Mittelwerte aus unserer Beratungspraxis. Je nach Branche, Standort und Tarifvertrag fallen sie unterschiedlich aus. Was sich aber kaum verschiebt, ist das Verhältnis: Eine externe Bestellung ist in der Regel um ein Vielfaches günstiger als ein interner Mitarbeiter mit anteiliger Zeit – auch dann, wenn man bei der externen Pauschale nicht mit dem Einstiegspreis, sondern mit einem höheren Tarif für komplexere Standorte rechnet.

Hinzu kommt ein zweiter Punkt, der sich nicht in Euro ausdrücken lässt. Ein interner Abfallbeauftragter genießt nach Bestellung einen Sonderkündigungsschutz. Wer einmal bestellt ist, kann nur unter sehr engen Voraussetzungen abberufen werden. Wer extern bestellt, behält volle Flexibilität.

Eine ausführliche Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Modelle finden Sie in unserem Beitrag Externer vs. interner Abfallbeauftragter.

Effizientes Datenmanagement
das Kundenportal

Als Kunde unserer Dienstleistungen als Abfallbeauftragter erhalten Sie einen kostenfreien Zugang zu unseren Kundenportal. Von A wie Abfall bis Z wie Zertifizierung können Sie hier alle Dokumente zentral und sicher kommunizieren und ablegen. So werden Stoffströme nachvollziehbar und eine rechtssichere Dokumentation zum Kinderspiel. 

Foto Kundenportal Abfallbeauftragter

Wie wir arbeiten

Standortbegehung mit Augenmaß

Mindestens einmal im Jahr kommen wir vor Ort. Wir schauen uns die Sammelstellen an, kontrollieren die Beschriftung der Behälter, prüfen die Lagerung gefährlicher Abfälle und sprechen mit den Mitarbeitern, die die Abfälle täglich anpacken. Was uns dabei interessiert, ist nicht, was im Ordner steht. Sondern was tatsächlich gelebt wird.

 

Dokumentation, die behördensicher ist

Im Rahmen der gesetzlichen Pflichten halten wir nach: welche Abfallströme entstehen, wohin sie gehen, welche Entsorgungsfachbetriebe beauftragt sind und ob die jeweiligen Zertifikate aktuell sind. Bei einer behördlichen Kontrolle haben Sie die Unterlagen, die Sie brauchen. Geordnet, vollständig und mit Datum.

 

Jahresbericht nach § 60 KrWG

Einmal pro Jahr legen wir Ihrer Geschäftsleitung einen schriftlichen Bericht vor. Er erfüllt die Anforderungen aus § 60 Abs. 1 Nr. 5 KrWG und dokumentiert die getroffenen sowie geplanten Maßnahmen. Wichtig: Dieser Bericht hat im Streitfall Beweiskraft. Er schützt nicht nur das Unternehmen, sondern auch Sie persönlich als Geschäftsführer.

 

Digitale Austauschplattform

Zwischen den Begehungen sind wir digital für Sie erreichbar. Über unsere Austauschplattform laden Sie Übernahmescheine, Wiegescheine und Auffälligkeiten hoch. Wir antworten auf Rückfragen in der Regel innerhalb eines Werktages. Termine vereinbaren wir kurz und direkt, nicht über drei Mailrunden.

Branchen, in denen wir bestellt sind

Aus mehr als 250 betreuten Unternehmen kennen wir die typischen Stolperfallen aus den meisten Wirtschaftszweigen. Was in der Galvanik wichtig ist, unterscheidet sich grundlegend von der Lebensmittelproduktion. Was in einem Krankenhaus zählt, hat wenig mit einer Spedition zu tun.

  • Metall- und Kunststoffverarbeitung. Schwerpunkte: Bohröle, Lösemittel, Säuren, ölverschmutzte Reinigungsmittel.
  • Chemische Industrie und Pharma. Schwerpunkte: Gefahrstoffe, Reststoffe aus der Produktion, Verpackungsabfälle mit Anhaftungen.
  • Bauwirtschaft, Sanierung, Handwerk. Schwerpunkte: Bauschutt, Asbest, KMF, Bauholz, Baustellenabfälle.
  • Schwerpunkte: organische Abfälle, verpackte Lebensmittel, Reinigungsmittel.
  • Logistik und Lager. Schwerpunkte: Verpackungen, Folien, beschädigte Ware, Batterien aus Flurförderzeugen.
  • Krankenhäuser, Pflege, Labore. Schwerpunkte: Abfälle nach AS 18, Zytostatika, Quecksilberreste, Pharmazeutika.
  • Schwerpunkte: Eigene Pflichten als Entsorger, Nachweisführung, EfbV-Konformität.
  • Elektronik- und Batteriefertigung. Schwerpunkte: ElektroG, EU-Batterieverordnung, neue AVV-Schlüssel ab November 2026.

In ganz Deutschland für Sie im Einsatz

Wir sind direkt bei Ihnen vor Ort Ihr zuverlässiger Partner, wenn es um professionelles Abfallmanagement geht. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung unterstützen wir bundesweit Unternehmen dabei, Abfallprozesse nicht nur gesetzeskonform, sondern auch nachhaltig und effizient zu gestalten.

Unser Angebot richtet sich an Betriebe aller Branchen und umfasst auch spezialisierte Abfallbeauftragte für Bauprojekte und Baustellen. Gerade in diesem Bereich sind maßgeschneiderte Lösungen entscheidend, um den komplexen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und eine reibungslose Abwicklung sicherzustellen.

Dank unseres flächendeckenden Services in allen 16 Bundesländern Deutschlands können wir Ihnen, unabhängig von Ihrem Standort, eine persönliche Betreuung garantieren. Fordern Sie ein unverbindliches Angebot an und profitieren Sie von unserer Erfahrung!

deutschlandkarte

Häufige Fragen zur externen Bestellung

Wie schnell können Sie als externer Abfallbeauftragter starten?

In der Regel innerhalb von zwei bis vier Wochen ab Beauftragung. Den genauen Zeitrahmen klären wir im Erstgespräch. Wenn behördlicher Druck besteht, etwa nach einer Anordnung der Aufsichtsbehörde, können wir auch kurzfristiger einsteigen.

Wir sind als Dienstleister haftbar für die uns übertragenen Aufgaben. Unsere Berufshaftpflichtversicherung deckt Fälle ab, in denen aus einer Pflichtverletzung ein Schaden entsteht. Die letztendliche Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen verbleibt nach § 60 Abs. 4 KrWG zwar beim Anlagenbetreiber. Wer uns bestellt, hat aber einen klaren vertraglichen Anspruch auf eine sorgfältige Aufgabenerfüllung.

Grundsätzlich kann die zuständige Behörde die Bestellung eines externen Abfallbeauftragten genehmigen. In der Praxis ist das ein formaler Vorgang, den wir für Sie übernehmen. Wir bereiten den Antrag vor, legen unsere Fachkundenachweise bei und kümmern uns um die Korrespondenz.

Wir spezialisieren uns auf das Abfallrecht. Eine Doppelbestellung als Immissionsschutz- oder Gewässerschutzbeauftragter bieten wir nicht an. Wenn Sie auch in diesen Bereichen Bedarf haben, sprechen Sie uns an. Wir empfehlen dann gezielt qualifizierte Kollegen aus unserem Netzwerk.

Unsere Pauschalpreise starten bei 85 Euro pro Monat. Der genaue Preis hängt von der Anzahl der Standorte, der Art und Menge Ihrer Abfälle und dem benötigten Begehungsumfang ab. Sie erhalten von uns ein verbindliches Festpreis-Angebot, ohne versteckte Zusatzkosten und mit einer transparenten Leistungsbeschreibung.

Unsere Empfehlung: Lieber heute als morgen klären

Die Bußgelder bei fehlender Bestellung gehen bis 100.000 Euro. Hinzu kommt das Risiko persönlicher Haftung der Geschäftsführung wegen Organisationsverschulden. Unser Tipp: Klären Sie die Pflichtlage in einem unverbindlichen Erstgespräch. Wir prüfen kostenlos, ob die Bestellung in Ihrem Fall vorgeschrieben ist und was Sie konkret tun sollten.

Abfallbeuftragter.GmbH steht für Zuverlässigkeit, Expertise und Qualität im Bereich Abfall.

Wir kümmern uns professionell und zuverlässig um Ihr Unternehmen. Überzeugen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch und fragen Sie Ihr unverbindliches Angebot gleich an.

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