Ihr Abfallbeauftragter für Baustellen
Abfallbeauftragter.GmbH
Auf Baustellen fallen oft große Mengen an Abfällen an, deren fachgerechte Entsorgung eine Herausforderung darstellen kann. Unser Abfallbeauftragter für Baustellen sorgt dafür, dass Sie Ihr gesamtes Abfallmanagement von A bis Z im Griff haben.
Dabei übernimmt die Abfallbeauftragter.GmbH für Sie die Planung, Überwachung und Dokumentation sämtlicher Abfallströme auf Ihrer Baustelle: Von der Trennung und Entsorgung bis hin zur Erstellung von bedarfsorientierten Entsorgungskonzepten. Unser Ziel dabei ist es, eine ressourcenschonende, nachhaltige und rechtskonforme Abwicklung Ihres Bauprojekts zu erreichen.
Vertrauen Sie auf unsere branchenübergreifende Expertise in den Bereichen Abfallwirtschaft und Bauwesen. Kontaktieren Sie uns jetzt, um ein unverbindliches Angebot für Ihren Abfallbeauftragten für Baustellen zu erhalten.
Wann benötigen Sie einen Abfallbeauftragten für Ihr Bauprojekt?
Viele Bauherren und Baustellenbetreiber sind unsicher, welche spezifischen Verpflichtungen sie gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) einhalten müssen. Geht es Ihnen auch so? Dann ist ein Abfallbeauftragter für Sie nicht nur ein praktischer Vorteil, sondern unter bestimmten Bedingungen auch eine rechtliche Notwendigkeit:
Denn die Bestellung eines Abfallbeauftragten ist gemäß § 59 KrWG („Bestellung eines Betriebsbeauftragten für Abfall“) und der Abfallbeauftragtenverordnung in § 2 AbfBeauftrV („Pflicht zur Bestellung) für Betreiber bestimmter genehmigungspflichtiger Anlagen sowie für Unternehmen, die mit gefährlichen Abfällen arbeiten, gesetzlich vorgeschrieben. Dies betrifft auch Bauprojekte, bei denen große Mengen an Bau- und Abbruchabfällen anfallen und richtig entsorgt werden müssen.
Unser Abfallbeauftragter für Baustellen und Bauprojekte stellt sicher, dass alle abfallrechtlichen Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes auf Ihrer Baustelle eingehalten werden. Dabei fungieren wir auch als Schnittstelle zwischen Ihnen, den beteiligten Entsorgungsfachbetrieben und den zuständigen Behörden.
Unsere Leistungen als Abfallbeauftragte für Baustellen
Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Planung, Umsetzung und Überwachung aller abfallrechtlichen Prozesse. Mit über 15 Jahren Erfahrung und einem starken Entsorgernetzwerk sorgen wir für eine fachgerechte und kosteneffiziente Entsorgung aller anfallenden Abfälle. Dabei gehen wir folgendermaßen vor:
Gute Vorbereitung ist (fast) alles
In der Vorbereitungsphase beraten wir Sie umfassend zur rechtskonformen Umsetzung abfallrechtlicher Prozesse sowie zum Umgang mit gefährlichen Abfällen wie Asbest oder PCB. Darauf basierend erstellen wir ein Entsorgungskonzept, das den tatsächlichen Anforderungen Ihrer Baustelle entspricht. Dabei überprüfen wir die Deklaration, Abfallarten und Abfallschlüssel und analysieren alternative Abfallströme, um Einsparpotenziale zu identifizieren. Sie erhalten von uns individuell angepasste Checklisten, die eine reibungslose Umsetzung des Abfallmanagements auf Ihrer Baustelle gewährleisten.
Persönliche Betreuung vor Ort
Während der Bauphase führen wir als Abfallbeauftragte für Baustellen regelmäßige Begehungen durch, um die Sortierung der Abfälle, die Sammelstellen und die Umsetzung des Entsorgungskonzeptes zu überprüfen. Wir klären Ihre Mitarbeiter über die korrekte Abfalltrennung auf, besprechen Herausforderungen und entwickeln gemeinsam Lösungen. Unsere Präsenz vor Ort garantiert absolute Kontrolle und die Einhaltung aller abfallrechtlichen Vorgaben.
Dokumentation und Berichterstellung
Wir dokumentieren alle Abfallprozesse lückenlos und erstellen Entsorgungsprotokolle sowie ein detailliertes Entsorgungstagebuch. Nach jeder Begehung erhalten Sie Berichte, die Mängel aufzeigen und konkrete Vorschläge zur Mängelbeseitigung enthalten. Am Ende des Projekts erstellen wir einen Abschlussbericht, der alle Maßnahmen zur Abfallentstehung und Abfallentsorgung zusammenfasst.
Ihre Vorteile mit uns als Abfallbeauftragter für Baustellen
- Top-Konditionen bei der Entsorgung: Durch unser Entsorgernetzwerk profitieren Sie von attraktiven Preisen.
- Effiziente Entsorgungswege: Wir sorgen für eine ressourcenschonende und kosteneffiziente Abwicklung.
- Rechtskonformität und Sicherheit: Mit uns erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen und vermeiden rechtliche Risiken.
Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung als externe Abfallbeauftragte sowie als Abfallbeauftragte für Baustellen, um Ihr Bauprojekt effizient, umweltgerecht und rechtssicher zu betreiben. Wir stehen Ihnen als zuverlässiger Partner bundesweit zur Seite!
Was kostet ein Abfallbeauftragter für Baustellen?
Die Kosten für einen Abfallbeauftragten auf Baustellen variieren je nach Projektumfang und Anforderungen. Bei Abfallbeauftragter.GmbH starten die Preise bereits ab 990 € pro Projekt. Dieser Service umfasst die Erstellung eines bedarfsorientierten Entsorgungskonzepts, die persönliche Betreuung vor Ort sowie die Sicherstellung, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.
Als externe Abfallbeauftragte für Bauprojekte bieten wir Ihnen nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern ermöglicht Ihnen auch die Teilnahme an Ausschreibungen, die eine professionelle Abfallbetreuung voraussetzen. Zusätzlich profitieren Sie von optimierten Entsorgungswegen und der Möglichkeit, durch Nachanalysen und Fachberatung Kosten zu reduzieren.
Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihr Bauprojekt ökonomisch vorteilhaft und rechtskonform abgewickelt wird. Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an!
Abfallmanagement für Baustellen in ganz Deutschland
Wir unterstützen Unternehmen in allen 16 Bundesländern dabei, die Abfallprozesse auf ihren Baustellen wirtschaftlich und nachhaltig zu gestalten. Als langjährige Abfallbeauftragte entwickeln wir praxisnahe Entsorgungsstrategien, die sicherstellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt und ohne Verzögerungen umgesetzt werden.
Darüber hinaus sind wir als externe Abfallbeauftragte für Unternehmen aller Branchen tätig, die komplexe Abfallströme managen müssen. Zudem bieten wir eine Vielzahl von Schulungen im Abfallmanagement für Führungskräfte und Mitarbeitende, die mit der Abfallerfassung oder Abfallentsorgung betraut sind.
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein unverbindliches Angebot und profitieren Sie von unserer Fachkompetenz im Abfallmanagement.
FAQ Abfallbeauftragter für Baustellen
Was zählt als Baustellenabfall?
Auf Baustellen fallen zahlreiche Materialien und Stoffe an, die während Bau-, Abbruch- oder Sanierungsarbeiten entsorgt werden müssen. Diese lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen:
- Mineralische Abfälle, wie Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, Asphalt (z. B. Straßenbeläge) oder gemischter Bauschutt
- Eisenmetalle (wie Stahl und Gusseisen) und Nichteisenmetalle (wie Aluminium, Kupfer, Zink und Messing
- Holz, wie unbehandeltes Bauholz oder behandeltes und belastetes Holz (z. B. mit Lacken, Farben oder Holzschutzmitteln)
- Kunststoffe, wie Folien, Rohre oder Dämmstoffe aus Kunststoff
- Dämmmaterialien, wie Mineralwolle, Styropor oder Schaumstoffe
- Gefährliche Abfälle, wie asbesthaltige Materialien, PCB-haltige Stoffe (z. B. Dichtungsmaterialien), teerhaltige Baustoffe, Farben, Lacke, Lösungsmittel oder Chemikalienreste
- Sonstige Abfälle, wie Verpackungsmaterialien (z. B. Karton, Kunststoffverpackungen), Papier, Pappe, Glas (z. B. Fensterscheiben) oder Restmüll (z. B. von Baustellenpersonal)
Die genaue Trennung und Entsorgung dieser Abfälle ist gesetzlich geregelt, beispielsweise durch die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Ziel ist es, möglichst viele Materialien zu recyceln oder wiederzuverwenden, um Ressourcen zu schonen und die Umweltbelastung zu minimieren.
Wie wird der Umgang mit gefährlichen Materialien und Bauabfällen auf Baustellen geregelt?
Vor allem viele ältere Gebäude enthalten Stoffe wie Asbest, Chromverbindungen, Holzschutzmittel oder Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW). Der Umgang mit diesen Materialien erfordert strenge Sicherheits- und Entsorgungsprotokolle, wie sie in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festgelegt sind, beispielsweise in § 11 GefStoffV „Verwendungs- und Tätigkeitsbeschränkungen für Asbest“.
Ein zentraler Aspekt für den Erfolg Ihres Bauprojekts ist die Einhaltung der §§ 8 und 9 der Gewerbeabfallverordnung. Nach § 8 GewAbfV sind Sie als Erzeuger oder Besitzer von Bau- und Abbruchabfällen verpflichtet, bestimmte Abfallfraktionen wie Glas, Kunststoffe, Metalle, Holz, Beton und Ziegel getrennt zu sammeln und vorrangig der Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen.
Falls eine getrennte Sammlung auf Ihrer Baustelle nicht möglich ist, greift § 9 der GewAbfV. Dieser schreibt vor, dass gemischte Abfälle, die überwiegend Kunststoffe, Metalle oder Holz enthalten, einer Vorbehandlungsanlage zugeführt werden müssen. Gemische hingegen, die überwiegend Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik enthalten, müssen in eine Aufbereitungsanlage gebracht werden.
Als externe Abfallbeauftragte und Abfallbeauftragte für Baustellen stellen sicher, dass diese Vorgaben eingehalten werden und alle Abfälle ordnungsgemäß entsorgt werden.
Wie werden Gefahrstoffe auf Baustellen entsorgt?
Die Entsorgung von Gefahrstoffen auf Baustellen unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, um sowohl die Sicherheit der Menschen als auch den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. Dabei sind mehrere Schritte zu beachten, die sorgfältig aufeinander abgestimmt sein müssen.
- Zunächst ist es wichtig, die Gefahrstoffe eindeutig zu identifizieren und von anderen Abfällen zu trennen. Dies geschieht anhand der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), die gefährliche Abfälle mit einem Sternchen kennzeichnet. Typische Gefahrstoffe auf Baustellen sind beispielsweise asbesthaltige Baustoffe, PCB-haltige Stoffe, Farben, Lacke, Lösungsmittel, teerhaltige Produkte und kontaminierte Böden.
- Die sichere Verpackung und Lagerung spielen ebenfalls eine zentrale Rolle. Gefahrstoffe müssen in geeigneten, verschlossenen und gekennzeichneten Behältern wie Big Bags oder Fässern gesammelt werden, um ein Austreten zu verhindern. Diese Behälter werden in speziell ausgewiesenen Lagerbereichen aufbewahrt, die unbefugten Zugang verhindern und den Sicherheitsvorschriften entsprechen.
- Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Dokumentation und Nachweisführung. Für gefährliche Abfälle besteht eine gesetzliche Nachweis- und Registerpflicht gemäß dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Dazu gehören Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Übernahmescheine, die elektronisch über das Abfallnachweisverfahren (eANV) geführt werden.
- Die eigentliche Entsorgung erfolgt durch zertifizierte Entsorgungsunternehmen. Dabei werden Abfälle wie PCB-haltige Stoffe in Sonderabfallverbrennungsanlagen bei hohen Temperaturen behandelt, während Asbest auf speziell dafür vorgesehenen Deponien entsorgt wird.
- Recycling und Verwertung sind weitere Schritte bei der Entsorgung von Gefahrstoffen auf Baustellen. Einige gefährliche Abfälle, wie bitumenhaltiger Asphalt oder Altöl, können recycelt oder zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet werden.
Um die Sicherheit auf der Baustelle garantieren zu können, müssen die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) eingehalten werden, wie die TRGS 519 für Asbest bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (sog. ASI-Arbeiten) oder die TRGS 521 für Mineralwolle bei ASI-Arbeiten. Mitarbeitende, die mit diesen Stoffen arbeiten, müssen entsprechend geschult sein und persönliche Schutzausrüstung tragen.
Wann benötigen Sie ein Entsorgungskonzept für Ihr Bauprojekt?
Dieses ist dann erforderlich, wenn bei Bau- oder Abbruchprojekten Abfälle entstehen, die sicher und umweltgerecht entsorgt werden müssen. Das Entsorgungskonzept dient dazu, die Abfallströme vorausschauend zu planen und alle gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Typische Beispiele, wann ein Entsorgungskonzept notwendig ist, sind u. a. diese:
- Abbrucharbeiten: Besonders bei älteren Gebäuden, die Schadstoffe wie Asbest oder PCB enthalten.
- Große Bauprojekte: Wenn umfangreiche Abfallmengen oder komplexe Abfallströme erwartet werden.
- Genehmigungspflichtige Bauvorhaben: Viele Behörden verlangen ein Entsorgungskonzept als Teil der Bauantragsunterlagen.
- Schadstoffbelastete Baustoffe: Wenn gefährliche Materialien wie belastetes Holz oder Dämmstoffe entsorgt werden müssen.
Beim Erstellen eines Entsorgungskonzeptes erfolgt zunächst eine vorausschauende Planung der Abfallströme, bei der Art und Menge der zu erwartenden Abfälle erfasst und analysiert werden.
Darauf aufbauend werden praxisnahe Pläne für die Sammlung, Trennung, das Recycling und die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle erstellt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die klare Definition der Verantwortlichkeiten, sodass alle Beteiligten genau wissen, wer für welche Aufgaben im Rahmen der Abfallentsorgung zuständig ist.
Ergänzend dazu wird die Entsorgung umfassend dokumentiert, beispielsweise durch ein Entsorgungstagebuch oder ein Abfallkataster, um die Nachvollziehbarkeit und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Ein Entsorgungskonzept dient also nicht nur der Einhaltung von Vorschriften, sondern bietet Ihnen auch die Möglichkeit, Kosten zu optimieren und die Umweltbelastung durch eine strukturierte und nachhaltige Abfallbewirtschaftung zu minimieren.
Wir kümmern uns professionell und zuverlässig um Ihr Unternehmen. Überzeugen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch und fragen Sie Ihr unverbindliches Angebot gleich an.
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Abfallbeauftragter.GmbH
Bösingfelder Str. 11
32689 kalletal
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Gute Vorbereitung ist (fast) alles
In der Vorbereitungsphase beraten wir Sie umfassend zur rechtskonformen Umsetzung abfallrechtlicher Prozesse sowie zum Umgang mit gefährlichen Abfällen wie Asbest oder PCB. Darauf basierend erstellen wir ein Entsorgungskonzept, das den tatsächlichen Anforderungen Ihrer Baustelle entspricht. Dabei überprüfen wir die Deklaration, Abfallarten und Abfallschlüssel und analysieren alternative Abfallströme, um Einsparpotenziale zu identifizieren. Sie erhalten von uns individuell angepasste Checklisten, die eine reibungslose Umsetzung des Abfallmanagements auf Ihrer Baustelle gewährleisten.